- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
- Starkregenhinweiskarte
Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).
Voraussetzungen:
Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeAllgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht nur durch eine Einbürgerung erworben werden. Erwerbsmöglichkeiten sind zum Beispiel die Abstammung von einem deutschen Elternteil oder die Annahme als Kind (Adoption) als Minderjähriger durch eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht.
Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn ein deutsches Identitätsdokument (Pass oder Personalausweis) nicht ausreicht, sondern darüber hinaus ein urkundlicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Dies ist durch Sie nachzuweisen.
Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r etwa verloren haben.
Mögliche Erwerbsgründe für die deutsche Staatsbürgerschaft können beispielsweise sein:
- Erwerb durch Geburt
-
- Bis 31.12.1974 erwarb das eheliche Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger war.
(Sollte Ihre Mutter bis zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige gewesen sein und eine Ableitung über diese in Frage kommen, wenden Sie sich für die Klärung bitte an uns.) - Das nichteheliche Kind erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige war.
- Ab 01.01.1975 erwirbt ein eheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Vater oder Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige waren.
- Seit 01.07.1993 erwirbt ein nichteheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters, wenn die Vaterschaft vor dem 23. Lebensjahr des Kindes rechtswirksam festgestellt wird.
- Bis 31.12.1974 erwarb das eheliche Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger war.
- Erwerb durch Legitimation (bis 30.06.1998)
- Erwerb durch Adoption (ab 01.01.1977)
- Erwerb durch (Sammel-)Einbürgerung
- Erwerb durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem Ersten Weltkrieg
Außer den Angaben und Nachweisen zu Ihrer Person sind auch Angaben und Nachweise über die Personen erforderlich, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
- mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,
können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch - Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden - Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht - Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen - Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeAntrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises .
Daneben reichen Sie zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen
oder
- mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,
zum Beispiel folgende Unterlagen ein:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
- Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
- Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Einzureichende Unterlagen senden Sie bitte möglichst als PDF per E-Mail an: Einbuergerung@Region-Hannover.de oder in Kopie per Post an
Region Hannover
Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Postfach 1 47
30001 HannoverSofern eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51 Euro.
Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass der Antrag, die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 31.12.2007
Urheber
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung in Neustadt am Rübenberge
Typisierung
1;2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der ansässigen Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der großen selbständigen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Die Region Hannover ist ausschließlich für Personen zuständig, die in den Städten und Gemeinden im Umland von Hannover leben. Für Personen, die im Stadtgebiet von Hannover wohnen, ist das Sachgebiet Einbürgerung der Landeshauptstadt Hannover zuständig.