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Erschließungsbeiträge
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Zuständige Stelle
Die für den Bauplatz zuständige Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeKurztext
- Erschließungsbeitrag zahlen
- nach Abschluss der Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten
- innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist durch Erschließungsbeitragsbescheid festgesetzt
- zuständig: Gemeinde
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Erschließungsbeitrag Erhebung in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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Typisierung
3
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.