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Erschließungsbestätigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeEine solche Bescheinigung wird automatisch von der Bauordnung der Stadt Neustadt a. Rbge. bei einem Mitteilungsverfahren ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage