- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
- Starkregenhinweiskarte
Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.
Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
- Bundesautobahnen,
- Bundes- und Landesstraßen sowie
- die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)
von der zuständigen Stelle gehört.
Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Antragsfrist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeUrheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Pattensen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Uetze
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Hemmingen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Garbsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Langenhagen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Wedemark
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Gehrden
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Burgwedel
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Sehnde
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Barsinghausen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Seelze
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Springe
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Wunstorf
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Isernhagen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Wennigsen (Deister)
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Laatzen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Ronnenberg
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Burgdorf
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen in Lehrte
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung in Niedersachsen
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.
Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
- Bundesautobahnen,
- Bundes- und Landesstraßen sowie
- die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)
von der zuständigen Stelle gehört.