- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
- Starkregenhinweiskarte
Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen :
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Verfahrensablauf
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.
Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Voraussetzungen
- Wesenstest
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
- Wesenstest
- Sachkundenachweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
zur Vorlage der notwendigen Unterlagen
Antragsfrist: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.
Kurztext
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Urheber
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Isernhagen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Springe
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Langenhagen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Barsinghausen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Lehrte
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Sehnde
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Ronnenberg
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Seelze
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Hemmingen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Pattensen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Wennigsen (Deister)
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Uetze
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Wunstorf
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Gehrden
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Burgwedel
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Burgdorf
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Garbsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Wedemark
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Laatzen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis in Isernhagen
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.