Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Die Region Hannover ist nur zuständig für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen:
Frau Brodersen, Tel.: +4951161621360
Frau Inschläger, Tel.: +4951161622950

Zuständige Abteilungen