Reisepass Express beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

    Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

    Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel:
      • Ihr alter Reisepass
      • vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
    • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Personalausweis oder ggf. bisheriger Reisepass
    • Geburts- oder Heiratsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) von der Stadt Neustadt a. Rbge. ausgestellt wurde (bei Geburt/Heirat im Ausland mit Übersetzung)
    • bei Antragstellern unter 18 Jahren:
               - Einverständniserklärung + Ausweise der Sorgeberechtigten
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

    Die Sechstagefrist kann nur eingehalten werden, sofern die Bestellung bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

    Für welche Länder ist ein Reisepass für die Einreise nötig?

    Unter folgendem Link zur Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in sämtliche Länder.

    http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.

Zuständige Abteilungen