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Meldebescheinigung Erteilung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Sie erscheinen persönlich oder
- Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 €Vorkasse: NeinMeldebescheinigungGebühr: 9,00 €Vorkasse: NeinErweiterte MeldebescheinigungWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Auf Wunsch kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Urheber
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Meldebescheinigung Erteilung in Neustadt am Rübenberge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Meldebescheinigung Erteilung in Neustadt am Rübenberge
Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.