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Entwicklungsbereich Hüttengelände - Siemensstraße
Entwicklungsbereich Hüttengelände / Siemensstraße
Der Geltungsbereich des Städtebaulichen Rahmenplans "Hüttengelände / Siemensstraße" ist bereits seit 2002 im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt a. Rbge. als Entwicklungsfläche für Wohnbauland dargestellt.
Zur Entwicklung dieses innenstadtnahen Bereiches wurde die Städtebauliche Rahmenplanung "Hüttengelände / Siemensstraße" erarbeitet und im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes am 07.12.2017 vom Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. beschlossen. Die Rahmenplanung dient als Grundlage für eine bedarfsgerechte Entwicklung dieses Stadtteils in Abschnitten.
Bei dem Rahmenplangebiet handelt es sich zum größten Teil um ein ehemals industriell genutztes Gelände, welches jahrzehntelang brach gelegen hat. Aus diesem Grund wurden die Inhalte der Rahmenplanung in enger Abstimmung mit Vertretern der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet.
Ziel der Gesamtplanung ist die Schaffung eines qualitativ hochwertigen und durchgrünten Wohnquartiers, in dem Baugrundstücke für unterschiedliche Wohnformen und -dichten sowie spezielle Wohnangebote für Menschen über 50 Jahre und für Senioren mit dazugehörigen Versorgungseinrichtungen bereitgestellt werden.
Der erste Bauabschnitt befindet sich im südlichen Bereich des Rahmenplangebietes. Hier wurde der Bebauungsplan Nr. 170 "Westlich Heidland", Stadt Neustadt a. Rbge., Kernstadt, aufgestellt (rechtskräftig seit dem 12.08.2019) und von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neustadt a. Rbge. mbH (GEG) und der Hannoverschen Volksbank Projektentwicklung (HVP) gemeinsam entwickelt.
Es steht nun die Entwicklung des verbleibenden mittleren und nördlichen Abschnitts aus dem Rahmenkonzept, der diverse Teilbereiche mit Untergrundkontaminationen aufweist, an. Wie bereits in dem südlichen Abschnitt des Städtebaukonzeptes sollen auch hier vielfältige Wohnangebote wie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser geschaffen werden. Ebenso sind ein Areal für Tiny Häuser und etliche Mehrfamilienhäuser auf Miet- und Eigentumsbasis bzw. Sozialwohnungen angedacht, um so im Sinne des Konzeptes "Neustädter Land - Familienland" gleiche Chancen für alle Einwohner zu unterstützen. Ein geplantes Familienzentrum mit Kindertagesstätte sowie Servicewohnen soll neue und bereits vorhandene Bedarfe decken und sozialgesellschaftliche Bindungen verstärken. Ein großflächiger Supermarkt wird als strukturgebender Lebensmittelanbieter zukünftig auch die umgebenden Wohnquartiere versorgen. Charakteristisch ist die Gliederung des Gebietes durch großzügige Grünachsen, in der — vom Autoverkehr getrennt — Fuß- und Radwege die Verbindung zwischen Steinhuder Meer und Bahnhof/Innenstadt aufgreifen.
Durch die Planung sollen die Voraussetzungen für ein attraktives Wohnumfeld in einem anspruchsvollen Wohngebiet geschaffen werden. Das besonderes Energiekonzept der kalten Nahwärme ermöglicht eine klimaneutrale Wärmeversorgung und berücksichtigt die Themen Klimaschutz und Nutzung regenerativer Energien in vorbildlicher Weise. Hierzu gehören auch eine kompakte Bebauung sowie vertragliche Regelungen zum energieeffizienten Bauen. Das formale Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 171 "Hüttengelände" soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 beginnen.
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