Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.

Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Voraussetzungen

Anspruch auf einen WBS haben,

  • Personen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und
  • auf längere Dauer einen Wohnsitz begründen wollen und
  • deren (Gesamt-) Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.


Außerdem ist es erforderlich, dass die Wohnungsgröße angemessen ist und weitere Festlegungen in den Förderrichtlinien erfüllt eingehalten werden.

Nettoeinkommensgrenzen nach § 3 des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWoFG) und § 5 der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (DVO-NWoFG) und angemessene Wohnungsgrößen:

Grundsätzlich gilt folgendes Jahreseinkommen (netto, Angestellte/Arbeiter):

Alleinstehend:21.250,00 Euro
2 Personen: 28.750,00 Euro
Alleinerziehend, 1 Kind: 32.500,00 Euro
Ehepaar, 1 Kind: 36.250,00 Euro
Alleinerziehend, 2 Kinder: 
40.000,00 Euro
Ehepaar, 2 Kinder: 43.750,00 Euro
usw. (also jeweils für jede weitere haushaltsangehörige Person + 3.750,00 Euro)
Grundbetrag für Einpersonenhaushalt jährlich 21.250 Euro

Bei der Ermittlung des Gesamtjahreseinkommens werden folgende jährliche Freibeträge abgesetzt:

  • 4.000 Euro für jede dem Haushalt angehörende Person mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 und für jede dem Haushalt angehörende pflegebedürftige Person des Pflegegrads 2, 3, 4 oder 5, jedoch höchstens 4.000 Euro pro Person
  • 1.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine Leistung im Sinne des § 65 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes gewährt wird, wenn dem Haushalt nur die Antragstellerin oder der Antragsteller und Kinder angehören.


Zudem gibt es einige Wohnungen, bei denen eine erweiterte Einkommensgrenze gilt. Liegt Ihnen ein entsprechendes Wohnungsangebot vor, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Angemessene Wohnungsgrößen:

Haushalte mit einer Person: bis 50 Quadratmeter
Haushalte mit zwei Personen: bis 60 Quadratmeter
Haushalte mit drei Personen: bis 75 Quadratmeter
Haushalte mit vier Personen: bis 85 Quadratmeter
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die angemessene Wohnfläche um weitere 10 Quadrat-meter. Für Personen mit Behinderungen und Alleinerziehende jeweils um weitere 10 Quadratmeter.

Eine Überschreitung der Wohnungsgrößen um bis zu 10 Prozent ist unbeachtlich.

Antragstellung

Eine persönliche Abgabe des Antrages auf WBS mit den erforderlichen Nachweisen (siehe Hinweisblatt) ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass alle Antragsformulare unterschrieben eingereicht werden. Er kann an die folgende Adresse geschickt werden:

           Stadt Neustadt am Rübenberge
           Fachdienst Soziales
           -Wohnraumförderung-
           An der Stadtmauer 1
           31535 Neustadt am Rübenberge

oder dort in den Hausbriefkasten eingeworfen oder während der Sprechzeiten an der Anmeldung abgegeben werden.

Für die Ausstellung eines WBS wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18 Euro erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebühr auch erhoben wird, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.

Ansprechpersonen

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Sprechzeiten

Dienstag

Von 09:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag

Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Die Sachbearbeiterin und der Sachbearbeiter sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.

Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter.