weiße Piktorgramme eines P udn eines Autos auf grauem Hintergrund.

Parken

Parken in der Kernstadt

Auf den rund 750 bewirtschafteten Parkplätzen in der Innenstadt von Neustadt a. Rbge. ist das Parken mit der Kurzparktaste ("Brötchentaste") 30 Minuten kostenlos. Das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostet 1,20 Euro. Die maximale Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, dafür sind 2,40 Euro zu bezahlen. Auf dem Schützenplatz besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Tagesparkticket für 3 Euro zu kaufen.

Die Parkgebühr auf den öffentlichen Parkplätzen wird von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, und Samstag, 9 bis13 Uhr, erhoben. In den Tief- und Parkgaragen gelten andere Regelungen.  Die Rathaus-Tiefgarage ist täglich von 6 bis 21 Uhr geöffnet, sonntags ist sie geschlossen. Die Tiefgarage NeustadtTor wird privat bewirtschaftet. Die Parkgarage Am Wallgraben befindet sich im Eigentum der Wirtschaftsbetriebe Neustadt. Für diese Parkgarage können Dauerparkausweise beantragt werden. Informationen erteilt Frau Augustin unter Telefon 05032 897-461.

In Mardorf wird der Parklatz "Kleiner Brink" bewirtschaftet. Auch dort kostet das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet 1,20 Euro, für 2,5 Stunden sind 2,40 Euro zu bezahlen.

In der Karte finden Sie eine Übersicht aller Parkmöglichkeiten:

Übersichtskarte, in der die Parkmöglichkeiten in der Kernstadt eingezeichnet sind.


P 1
Mühlenhof
50 Einstellplätze
kostenpflichtig
P 2
Am Walle
70 Einstellplätzekostenpflichtig
P 3
Tiefgarage Rathaus
80 Einstellplätze kostenpflichtig
P 4
Zwischen den Brücken
69 Einstellplätzekostenpflichtig
P 5
Schützenplatz
80 Einstellplätzekostenlos
P 6
Theodor-Heuss-Straße
18 Einstellplätzekostenpflichtig
P 7
An der Stadtmauer/Lindenstraße
(Rathausumfeld)
60 Stellplätze kostenpflichtig
P 8
Mittelstraße
23 Einstellplätzekostenpflichtig
P 9
Leinstraße
24 Einstellplätzekostenpflichtig
P 10Tiefgarage Neustadttor110 Einstellplätzekostenpflichtig
Parkgarage
Am Wallgraben 270 Einstellplätzekostenpflichtig


Kein kostenloses Parken mit  "E-Kennzeichen"

Wichtig! Ab dem 01.01.2025 müssen Fahrer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wieder eine Parkgebühr bezahlen, wenn sie ihr Auto auf den bewirtschafteten Parkplätzen in der Neustädter Innenstadt oder auf dem Parkplatz Kleiner Brink in Mardorf parken wollen. Die Befreiung von der Parkgebühr für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen ist nach sechs Jahren planmäßig ausgelaufe.


Übersicht der Behindertenparkplätze im näheren Innenstadtbereich:

Rathausumfeld:

An der Stadtmauer (Rathaus oberirdisch) – 3 Stellplätze

Entenfang (hinter der Sparkasse) – 2 Stellplätze

Parkplätze Innenstadt:

Parkplatz Zwischen den Brücken - 2 Stellplätze

Leinstraße (kurz vor der neuen Fahrrad- und Fußgängerquerung) - 2 Stellplätze

Parkplatz Am Walle - 2 Stellplätze

Parkplatz Alte Mühle – aktuell noch 3 Stellplätze, künftig nur noch 1 Stellplatz (quasi nie ausgelastet)

Theodor-Heuss-Straße - 2 Stellplätze

Wallgraben (vor der Parkgarage) - 2 Stellplätze

In verkehrsberuhigten Bereichen (z.B. Wallstraße, Am Walle, Mittelstraße, Windmühlenstraße darf mit blauer Parkerleichterungskarte überall dort geparkt werden, wo kein anderer Verkehrsteilnehmer durch das parkende Fahrzeug unverhältnismäßig beeinträchtig wird).

Bahnhofsumfeld:

An der Eisenbahn (westlich Bahnhof/Rampe) – 2 Stellplätze

Am Bahnhof/ZOB – 1 Stellplatz plus 2 Stellplätze eingeschränktes Haltverbot

Personen, die über eine blaue Parkerleichterungskarte (EU-Parkausweis) oder eine orangene Parkerleichterung verfügen, dürfen im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286) bis zu drei Stunden parken. Die Parkerleichterungskarte muss dafür gut sichtbar im Fahrzeug (am besten hinter der Windschutzscheibe) ausgelegt sein. Damit die Ankunftszeit überprüfbar ist, muss zusätzlich die Ankunftszeiten durch eine Parkscheibe angezeigt werden.

Bezüglich Bahnhof/ZOB ist noch zu erwähnen, dass alle Haltestellen am ZOB sowie das ZOB/Bahnhofsumfeld barrierefrei ausgebaut ist und der ZOB aus allen Dörfern und Wohnorten des Neustädter Stadtgebiets tagsüber regelmäßig vom ÖPNV angefahren wird. Alle Busse der Üstra können auf den Rollstuhl angewiesene Personen transportieren, der Ein und Aussteig in den Bus wird über eine Rampe gewährleistet.

Mardorf:

Parkplatz Keiner Brink – 2 Stellplätze


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