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Kulturförderung: Antragsfrist am 31. März 2026 beachten
Mit der Neufassung sind feste Antragsfristen eingeführt worden. Anträge auf Kulturförderung können bis zum 31. März eines Jahres gestellt werden. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Fördermittel vergeben sein, besteht eine zweite Antragsfrist bis zum 30. September. Übersteigen die beantragten Mittel das verfügbare Fördervolumen, entscheidet der Schul-, Kultur- und Sportausschuss (SKS) über die Verteilung.
Das jährliche Fördervolumen beträgt 20.000 Euro. Die höchstmögliche Fördersumme pro Antrag liegt bei 2.500 Euro.
Auch ehrenamtlich geleistete Arbeit kann bei der Förderung künftig berücksichtigt werden (bis zu 10 Prozent der Fördersumme).
Zudem können Anträge auf Förderung von Chroniken ab sofort im Rahmen der Kulturförderung gestellt werden.
Die vollständige Kulturförderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Website.

