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Temporäre Maßnahme
Aufhebung des Streusalzverbotes
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor hoher Glättegefahr (Stufe 3 von 4) in der Region Hannover für Mittwoch, den 4. Februar 2026, zwischen 0:00 Uhr und 10:00 Uhr vormittags. Wie die Bundesanstalt am Dienstagnachmittag mitgeteilt hat, besteht Gefahr für Leib und Leben durch plötzlich überfrierende Nässe oder plötzlich gefrierenden Regen.
Vor diesem Hintergrund erlaubt die Stadt mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 13. Februar den Einsatz von Streusalz, um die Verkehrssicherheit auf Gehwegen und öffentlichen Flächen zu erhöhen.
„In der aktuellen Wetterlage geht es vor allem darum, Unfälle zu vermeiden und sichere Wege zu gewährleisten“, betont Bürgermeister Dominic Herbst. „Mit Blick auf die Unwetterwarnung und die prognostizierten Witterungsverhältnisse der kommenden Tage ist der gezielte Einsatz von Streusalz an gefährlichen Stellen erforderlich, um für Sicherheit zu sorgen. Gleichzeitig bitten wir weiterhin darauf zu achten, nur so viel Streusalz wie für die Sicherheit notwendig zu verwenden.“
Für sichere Wege: Winterdienst vor den Grundstücken
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Winterdienst auf den Gehwegen vor den angrenzenden Grundstücken gemäß städtischer Satzung von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu übernehmen ist. Dazu zählt insbesondere das rechtzeitige Räumen von Schnee sowie das Streuen bei Glätte.
In den vergangenen Wochen haben die Stadtverwaltung vermehrt Hinweise erhalten, dass diese Verpflichtung nicht überall eingehalten wird. Geräumte und gestreute Wege leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Die Stadt bittet daher alle Anliegerinnen und Anlieger, ihrer Verantwortung zuverlässig nachzukommen. Gleichzeitig bedankt sie sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Winterdienst bereits gewissenhaft erfüllen.

