Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Temporäre Aufhebung des Streusalzverbotes


Frostige Temperaturen, starker Schneefall und Schneeverwehungen sorgen auch im Neustädter Land aktuell für erschwerte Verkehrsbeziehungen und führen zu glatten Gehwegen und Straßen. 

Die Stadt Neustadt wird daher auf die Ahndung des Verbotes des Einsatzes von Streusalz außerhalb der Vorgaben des §4, Absatz 5 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Neustadt a. Rbge. (Straßenreinigungsverordnung) vom 01.10.2009 in der Fassung der 3. Änderung vom 01.10.2023 verzichten. 

Das Nutzungsverbot von Streusalz für Privatpersonen wird damit vorübergehend aufgehoben. 

Ab sofort dürfen die Bürgerinnen und Bürger Tausalz benutzen, um die Gehwege vor ihrem Grundstück eisfrei zu bekommen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird dieses Verbot nun zeitlich begrenzt aufgehoben, wenn andere Maßnahmen wie Sand oder Split nicht ausreichen, um gefährliche Glätte zu beseitigen. 

Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich Mittwoch 14. Januar.

"Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Bitte setzen Sie das Salz wirklich nur dort ein, wo es zwingend nötig ist", sagt Bürgermeister Dominic Herbst