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Wohnsitzanmeldung

Ummeldung per Klick: Neuer Service spart Zeit und Wege


Durch den neuen Online-Dienst entfällt für viele Fälle der bisher notwendige persönliche Besuch. Die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug kann nun schnell, sicher und flexibel online über das über das bundesweite Portal www.wohnsitzanmeldung.gov.de erledigt werden.


So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung

Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein BundID-Konto benötigt. Besonders einfach funktioniert die Anmeldung mit einem NFC-fähigen Smartphone.

Nach der Anmeldung und Authentifizierung über die AusweisApp können die im Melderegister gespeicherten Daten abgerufen und aktualisiert werden. Personen, die zur Miete wohnen, laden zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung hoch und senden den Antrag digital ab.

Nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Meldebehörde steht eine Meldebestätigung zum Download bereit. Anschließend können die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst aktualisiert werden.

Zum Abschluss erhalten die Nutzer per Post ein Schreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis oder einem Wohnortaufkleber für den Reisepass, der nach Anleitung selbst angebracht wird.

 

Wer kann den Dienst nutzen?

  • Die Anwendung steht nur volljährigen Personen zur Verfügung.
  • Ehepartner sowie minderjährige Kinder mit gleicher Anschrift können gemeinsam angemeldet werden.
  • Eine Nutzung mit elektronischem Aufenthaltstitel ist derzeit nicht möglich.

 

Für welche Umzüge ist die Online-Anmeldung möglich?

  • Möglich sind Umzüge innerhalb Neustadts sowie Zuzüge aus dem Inland.
  • Anmeldungen bei Zuzug aus dem Ausland sind online nicht möglich.
  • Es kann ausschließlich eine neue Hauptwohnung angemeldet werden, wenn gleichzeitig die bisherige Hauptwohnung aufgegeben wird.
  • Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist nicht möglich.

 

Zeitpunkt der Anmeldung

  • Die Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Umzug möglich.

 

Angaben zur Wohnung

  • In der Wohnungsgeberbestätigung ist das tatsächliche Einzugsdatum anzugeben, nicht der Mietbeginn.
  • Bei Einzug in eine eigene Immobilie ist eine Eigenerklärung einzureichen.

 

Digitaler Bürgerservice wird weiter ausgebaut

Mit der Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung baut die Stadt Neustadt am Rübenberge ihr digitales Serviceangebot weiter aus. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen künftig noch einfacher, schneller und bürgerfreundlicher bereitzustellen.

 

Weitere Informationen sind unter www.wohnsitzanmeldung.gov.de abrufbar.