Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Viele Fundsachen warten auf Abholung –
Hinweis aus dem Fundbüro 


Grundsätzlich werden Fundsachen ab Anzeige des Fundes sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Finderin oder der Finder Anspruch auf den Gegenstand erheben und muss gegebenenfalls eine Verwahrgebühr zahlen. Erfolgt keine Abholung, geht der Gegenstand in das Eigentum der Stadt über und wird anschließend online über die Plattform Fundus versteigert. Die Versteigerungstermine werden öffentlich bekannt gemacht.

Die nächste Online-Versteigerung startet am 09.04.2026 und läuft bis zum 19.04.2026. Bereits vier Wochen vorher wird eine Vorschau der zu versteigernden Gegenstände veröffentlicht.

Fundsachen können im Stadtbüro abgeholt werden.
Als Nachweis dienen beispielsweise:

  • eine möglichst genaue Beschreibung des Gegenstands
  • Kaufbelege oder individuelle Identifikationsnummern
  • ein gültiger Personalausweis

In der Regel ist zudem eine Verwahrgebühr zu entrichten.

Informationen zum möglichen Verbleib einer Fundsache im Fundbüro der Stadt erhalten Sie im Stadtbüro.