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Wahlen
Wahlen
Wahlergebnisse für Neustadt und die Region Hannover
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleitung und
der Landeswahlleitung Niedersachsen.
Wahltermine im Überblick
| 2026 | Kommunalwahlen |
13.09.2026
|
alle 5 Jahre
|
| 2026 |
Bürgermeisterwahl mögliche Stichwahl |
13.09.2026 27.09.2026 | alle 8 Jahre |
| 2027 | Landtagswahl | Herbst | alle 5 Jahre |
| 2029 | Bundestagswahl | alle 4 Jahre | |
| 2029 | Europawahl | alle 5 Jahre |
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zur Durchführung einer jeden Wahl werden in den Wahllokalen und für die Auszählung der Briefwahlvorstände in Neustadt a. Rbge. 400 bis 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Keine Stadt oder Gemeinde kann dies mit ihrem Personal allein bewerkstelligen. Auch die Stadt Neustadt a. Rbge. ist deshalb auf die Mithilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Auch trägt die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger mit den unterschiedlichsten politischen Ansichten dazu bei, das das Wahlergebnis als neutral ermittelt wahrgenommen werden kann.
Für die Kommunalwahl 2026 werden wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.Bewerben sich gerne schon jetzt für die kommende Kommunalwal. Das Wahlbüro ist per E-Mail unter wahlen@neustadt-a-rbge.de und telefonisch unter 05032 84-33037 und 05032 84-33033 erreichbar.
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Wahl der Bürgermeisterin
oder des Bürgermeisters
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt.
Als Hauptverwaltungsbeamte werden sie direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde oder Stadt gewählt. Ab 2026 wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für 8 Jahre gewählt.
Der Wahltermin für die nächste Amtszeit ist auf den 13.09.2026 festgelegt, eine eventuell notwendige Stichwahl wird am 27.09.2026 stattfinden.
Träger von Wahlvorschlägen finden Hinweise des Landeswahlleiters auf seiner Internetseite.
Vordrucke nach den Anlagen der Niedersächsischen Kommunalwahlordnug können beim Wahlbüro angefordert werden.
Wahlbekanntmachungen
_Direktwahl 2026 Wahlbekanntmachung 1 Wahltermin Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge
_Direktwahl 2026 Wahlbekanntmachung 2 Bezeichnung
Weitere Bekanntmachungen finden Sie auf dieser Internetseite unter der Rubrik Kommunalwahl.
Direktwahl 2019
Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen werden Kreistage, die hannoversche Regionsversammlung sowie die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte bestimmt. Auch Stadtbezirksräte bzw. Ortsräte und teilweise auch Bürgermeister werden bei diesen Wahlen gewählt.
Der Wahltermin für die nächste Amtszeit ist auf den 13.09.2026 festgelegt.
Träger von Wahlvorschlägen finden Hinweise des Landeswahlleiters auf seiner Internetseite.
Vordrucke nach den Anlagen der Niedersächsischen Kommunalwahlordnug können beim Wahlbüro angefordert werden.
Wahlbekanntmachungen
_Kommunalwahl 2026
Wahlbekanntmachung 1
-Bekanntgabe Gemeindewahlleitung-
_Kommunalwahl 2026
Wahlbekanntmachung 2 -Wahlbereiche Aufforderung Wahlvorschläge-
Allgemeine Kommunalwahlen 2026
Wahlbekanntmachung 3
Bildung Gemeindewahlausschuss
Allgemeine Kommunalwahlen 2026
Wahlbekanntmachung 4 -Unterstützungsunterschriften Mühlenfelder Land
Kommunalwahl 2021
Landtagswahl
Bei den Landtagswahlen in Niedersachsen wird die Zusammensetzung des nds. Landtages bestimmt. Der Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen und wählt u.a. die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.
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Bundestagswahl
Bei den Bundestagswahlen wird die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt. Es werden dabei die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise gewählt. Der Bundestag ist die Volksvertretung des Bundesrepublik Deutschland.Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Bundestagswahl 2025
Einen Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen können Sie hier online stellen.
Für den Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. gelten die folgenden Bekanntmachungen:
- Wahlbekanntmachung 1 der Stadt Neustadt a .Rbge. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
- Wahlbekanntmachung 2 der Stadt Neustadt a. Rbge. Wahltermin und Stimmabgabe
- Wahlbekanntmachung 2a der Stadt Neustadt a.Rbge Wahltermin und Stimmabgabe
- Zum Internetauftritt der Bundeswahlleiterin
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Europawahl
Bei der Europawahl wählen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der jeweiligen nationalen Wahlgesetzgebung. Für Deutschland gilt das Wahlverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Für den Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. gelten die folgenden Bekanntmachungen:
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Bürgerentscheid 2023
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz besteht für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Möglichkeit, in bestimmten Angelegenheiten der Gemeinde einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Nach dem der Verwaltungsausschuss die geforderten Voraussetzungen geprüft und festgestellt hat, dass diese erfüllt sind, wird der Termin für einen Bürgerentscheid festgelegt. Die Verwaltung organisiert dann den Bürgerentscheid wie eine Wahl. Die für die Kommunalwahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können am Abstimmungstag über die jeweilige Fragestellung mit Ja oder Nein abstimmen.
Angenommen ist der Bürgerentscheid, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf Ja lautet und die Anzahl der auf Ja lautenden Stimmen höher ist als 20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl. In Neustadt a. Rbge. waren bei der letzten Kommunalwahl 36.457 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
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