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Veranstaltung: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- §§ 64 - 66 Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- §§ 1 Abs. 1 und 2, 12, 13, 30 und 31 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) und zur Datenspeicherung die §§ 38,39 NPOG
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare