Obdachlosenhilfe

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An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Im Stadtgebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. ist diese zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende