Obdachlosenhilfe


An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.

Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

Im Stadtgebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. ist diese zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende