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FNPÄ Nr. 56 "Reitplatz Gauselsfeld" Schneeren
Vereinfachte 56. Änderung des
Flächennutzungsplans "Reitplatz Gauselsfeld", Stadtteil SCHNEEREN
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Ziele und Zwecke
Im Stadtteil Schneeren verfügt der bislang genutzte Reitplatz nicht über die ausreichende Größe zur Durchführung eines zeitgemäßen Übungs- und Reitbetriebes. Eine Erweiterung im Bestand war nicht möglich.
Daher ist die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Realisierung des neuen Reitplatzes im Stadtteil Schneeren notwendig.
Die Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und öffentliche Belange nicht erkennbar beeinträchtigt werden.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 02.02.2026 | Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 16.02.2026 bis 19.03.2026 | Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
§ 3 Abs. 2 BauGB |
| 16.02.2026 bis 19.03.2026 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
Ansprechperson
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