Teilaufhebung der 1. Änderungssatzung der ÖBV "Sparkassenquartier" Kernstadt


Teilaufhebung der 1. Änderungssatzung zur Örtlichen Bauvorschrift über die Anforderungen an bauliche Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Stadt- und Straßenbildes der Kernstadt Neustadt a. Rbge. 


Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ist die Aufhebung der Festsetzungen für den Geltungsbereich. Die gestalterischen Regelungen werden differenziert in dem Bebauungsplan aufgenommen werden.

Link zum Bebauungsplan Nr. 108 G "Sparkassenquartier 1. Bauabschnitt", beschleunigte 3. Änderung, Kernstadt


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

27.10.2025
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
04.11.2025 bis
18.11.2025
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
04.11.2025 bis
05.12.2025
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Planungsunterlagen


Bekanntmachung  

  

Planzeichnung und Begründung

    

Ansprechperson

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Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.