- Rathaus
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Landschaftsplanung
Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan dient der gründlichen Erfassung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft. In ihm wird ein Zielkonzept für Naturschutz und Landschaftspflege erarbeitet und es werden Maßnahmen zur Realisierung dieser Ziele aufgezeigt. Er ist zudem ein wichtiges Hilfsmittel zur Vorbereitung umweltrelevanter Planungsentscheidungen sowie von Schutzausweisungen über gemeindliche Satzungen. Die Inhalte des Landschaftsplans sind nicht rechtsverbindlich.
Der Landschaftsplan 2000 der Stadt Neustadt a. Rbge. setzt sich aus mehreren Themenkarten zusammen. Diese Themenkarten stehen Ihnen ebenso wie die Begründung zum Landschaftsplan 2000 als PDF-Dateien hier zur Verfügung.
Die Themenkarte "Beiplan Nr. 6: Ästhetische Ressource - Vielfalt, Eigenart und Schönheit" ist sehr umfangreich und hat eine Speichergröße von rund 17 Megabyte. Einen Kartenauszug senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu.

© Stadt Neustadt a. Rbge.
- Begründung zum Landschaftsplan
- Beiplan Nr. 1 - Naturräumliche Gliederung, Landschaftseinheiten
- Beiplan Nr. 2 - Geophysikalische Standorteigenschaften
- Beiplan Nr. 3 - Geophysikalisches Schutzpotential
- Beiplan Nr. 4 - Landwirtschaftliches Ertragspotential, Bewirtschaftungserschwernisse
- Beiplan Nr. 5 - Grundwasserneubildung, Schutz vor Beeinträchtigung
- Beiplan Nr. 6 - Ästhetische Ressource - Vielfalt, Eigenart und Schönheit
- Beiplan Nr. 7 - Extensivierungseignung, Biotopentwicklungspotential
- Beiplan Nr. 8 - Flächen- und Biotopentwicklung
- Beiplan Nr. 9 - Maßnahmen- und Festsetzungskarte
- Beiplan Nr. 10 - Aussagen überregionaler Fachplanungen zum Aspekt Erholungseignung
- Beiplan Nr. 11 - Landschaftsbild und Erholungseignung
Ansprechperson
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.