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Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme
Leistungsbeschreibung
Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erfordert keine wasserrechtliche Erlaubnis. Sie muss lediglich rechtzeitig vor Beginn der Behörde angezeigt werden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
- Es handelt sich um das Entnehmen von Grundwasser für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
- die Benutzung der Einrichtungen zur Wasserversorgung ist für den Haushalt oder den landwirtschaftlichen Betrieb nicht durch Satzung des Trägers der Wasserversorgung vorgeschrieben
- ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Behörde Ihr Vorhaben nicht innerhalb einer bestimmten Frist untersagt oder Anordnungen trifft, können Sie es in der angezeigten Weise durchführen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde, in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte, große selbstständige Städte, Region Hannover