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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Kurztext
- Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
- jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt gemeldet werden
- das Krankenhaus oder die Einrichtung, in der das Kind geboren wurde, muss die Geburt melden
- zuständig: das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen in Niedersachsen
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
an das für den Geburtsort zuständige Standesamt