Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

Die Zuständigkeit liegt bei der LeineNetz GmbH. Die Meldung kann hier eingereicht werden: 

https://www.leinenetz.de/defekteleuchte ;

Zuständige Abteilungen