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Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Leistungsbeschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Die Zuständigkeit liegt bei der LeineNetz GmbH. Die Meldung kann hier eingereicht werden: