Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. ist die Stadt Neustadt a. Rbge. zuständig.

Zuständige Abteilungen