Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.

  • Verfahrensablauf

    Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder sofern verfügbar online abfragen.

    Bitte beachten Sie bei persönlichen oder telefonischen Anfragen die Öffnungszeiten Ihrer Personalausweisbehörde.

    Falls Ihre Personalausweisbehörde eine Online-Statusabfrage anbietet, benötigen Sie hierfür gegebenenfalls die Seriennummer Ihres beantragten Dokuments oder den dazugehörigen QR Code.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Statusabfrage ist, dass Sie zuvor einen Personalausweis beantragt haben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Abfrage unterschiedlich ausfallen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    nicht angegeben

  • Rechtsbehelf

    Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

    Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

  • Was sollte ich noch wissen?

    nicht angegeben

  • Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

  • Bemerkungen

    Nicht angegeben

  • Kurztext

    • Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus schriftlich, telefonisch, persönlich und sofern angeboten online abfragen.
    • Für die OnlineAbfrage werden ggf. die Seriennummer des beantragten Dokuments oder ein ausgehändigter QR Code benötigt.
    • Die Bearbeitungsdauer und Rückmeldungen können je nach Art der Abfrage variieren.
    • Die zuständige Personalausweisbehörde ist für alle Statusinformationen zum beantragten Dokument zuständig.
  • Weiterführende Informationen

    Nicht angegeben

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

  • Urheber

    Frau Burggraf,
    Referat O 3,
    Bundesministerium des Innern,
    Graurheindorfer Straße 198,
    53117 Bonn

    Nicht angegeben

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen