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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)Gebühr: 59,50 €Vorkasse: NeinReisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 70,00 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)Gebühr: 92,00 €Vorkasse: NeinReisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)Welche Fristen muss ich beachten?
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.