Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

  • Leistungsbeschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

  • Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

  • Voraussetzungen

    nicht angegeben

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 
    • der jetzige Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 92,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    nicht angegeben


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Abteilungen