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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeRechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Kurztext
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies zu melden.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.