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Wohnungsbau Förderung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.
Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:
- Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
- Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeDen Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Bartels
- Frau Holte
- Herr RudSachgebietsleitung
- Frau Seitz
- Frau Weßling