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Abwassergebühr Festsetzung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeRechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Kurztext
Für die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers wird eine entsprechende Gebühr erhoben.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.