Erwachsenenbildung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Erwachsenenbildung soll als eigenständiger Teil des gesamten Bildungswesens allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, ihrer politischen oder weltanschaulichen Orientierung und ihrer Nationalität offen stehen. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten insbesondere Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, zu künstlerischem und handwerklichem Gestalten, Sprachen, zur Hauswirtschaft und Gesundheitsbildung an.

    Die Erwachsenenbildung bietet Gelegenheit, Kenntnisse und Fähigkeiten durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Sie soll die Selbständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen und bei der Bewältigung von Lebensproblemen helfen. Erwachsenenbildung soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebenslangem Lernen fördern, zur Chancengleichheit beitragen und helfen, Bildungsdefizite abzubauen.

  • Verfahrensablauf

    nicht angegeben

  • Zuständige Stelle

    nicht angegeben

  • Voraussetzungen

    nicht angegeben

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

  • Rechtsgrundlage

    nicht angegeben

  • Anträge / Formulare

    nicht angegeben

  • Rechtsbehelf

    nicht angegeben

  • Was sollte ich noch wissen?

    nicht angegeben

  • Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

  • Kurztext

    nicht angegeben

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

  • Urheber

    nicht angegeben

  • Typisierung

    6

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Einrichtung. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

Zuständige Abteilungen