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Fischerprüfung: Abnahme
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
- Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
- Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
- Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Kurztext
- Fischerprüfung Abnahme
- Erfolgreiches Bestehen der Fischereischeinprüfung
- Prüfung erfolgt durch einen vom Land mit der Aufgabe beliehenen Fischereiverband
- Zeugnis über bestandene
Fischereischeinprüfung wird ausgehändigt
- Anmeldung schriftlich oder vor Ort
- Zuständig: Landessportfischerverband oder Anglerverband
- Fischerprüfung Abnahme
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.