Kindertagesbetreuung


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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Die Anzahl der Betreuungseinrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Zuständige Abteilungen