Schule des Zweiten Bildungsweges

  • Leistungsbeschreibung

    Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

    Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

    Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).

  • Verfahrensablauf

    nicht angegeben

  • Voraussetzungen

    nicht angegeben

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    nicht angegeben

  • Welche Gebühren fallen an?

    nicht angegeben

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    nicht angegeben

  • Rechtsgrundlage

    nicht angegeben

  • Anträge / Formulare

    nicht angegeben


An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Abteilungen