Spielplätze: Instandhaltung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

    Allgemeine Informationen

    Unsere öffentlichen Spiel- und Ballspielflächen stehen allen Kindern und Jugendlichen von 7:00 - 22:00 Uhr zum vielfältigen und gefahrlosen Spielen offen. Mängel an Spiel- und Ballspielflächen können über den städtischen Mängelmelder oder beim städt. Bauhof bzw. dem Fachdienst Stadtgrün gemeldet werden.



  • Verfahrensablauf

    nicht angegeben

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Voraussetzungen

    nicht angegeben

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

  • Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

  • Rechtsgrundlage

    nicht vorhanden

  • Anträge / Formulare

    nicht angegeben

  • Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

  • Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

  • Kurztext

    Spielplätze: Instandhaltung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

  • Urheber

    nicht angegeben

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    5

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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