Angebote der Jugendarbeit wahrnehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.

    Sie können in der Jugendarbeit:

    • Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
    • lernen, eigenverantwortlich zu handeln
    • motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren

    Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:

    • Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
    • Sport treiben
    • spielen und Gleichaltrige treffen
    • sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
    • andere Kulturen kennenlernen
    • sich erholen
    • sich beraten lassen

    Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:

    • in offenen Jugendtreffs oder -zentren
    • auf Ferienreisen
    • bei politischer Bildung
    • beim Sport
    • bei Medien- oder Kulturprojekten
    • Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.
  • Verfahrensablauf

    Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

  • Zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

    • Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
  • Voraussetzungen

    Sie sind nicht älter als 27 Jahre.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

    Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

    • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
    • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
    • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es entstehen keine Kosten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    nicht angegeben

  • Rechtsbehelf

    Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

    Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
    Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

  • Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

  • Kurztext

    • Angebote der Jugendarbeit
    • Jugendarbeit unterstützt jungen Menschen, sich gut zu entwickeln und Interessen zu entdecken
    • Ziele sind:
      • Persönlichkeit entwickeln
      • lernen, eigenverantwortlich zu handeln
      • motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren
    • je nach Angebot können Jugendliche:
      • Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
      • Sport treiben
      • spielen und Gleichaltrige treffen
      • sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
      • andere Kulturen kennenlernen
      • sich erholen
      • sich beraten lassen
    • Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:
      • in offenen Jugendtreffs oder -zentren
      • auf Ferienreisen
      • bei politischer Bildung
      • beim Sport
      • bei Medien- oder Kulturprojekten
    • Angebote sind freiwillig
    • Angebote sind in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich
    • Zuständigkeit: Jugendämter
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    nicht angegeben

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende