Hilfe zur Gesundheit Bewilligung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

Die Zuständigkeit liegt in der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Abteilungen