Hauptwohnsitz anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

  • Verfahrensablauf

    nicht angegeben

  • Zuständige Stelle

    nicht angegeben

  • Voraussetzungen

    nicht angegeben

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
      • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
        • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • betreuten Personen:
        • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
      • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
        • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
    • bei Heirat oder Geburt im Ausland benötigen wir die entsprechenden Urkunden mit Übersetzung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

  • Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    nicht angegeben

  • Rechtsbehelf

    nicht angegeben

  • Was sollte ich noch wissen?

    nicht angegeben

  • Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

  • Kurztext

    Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

  • Urheber

    nicht angegeben

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.

Zuständige Abteilungen