Untersuchungsberechtigungsschein


An wen muss ich mich wenden?

Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Zuständig sind das Stadtbüro Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle Mandelsloh.

Zuständige Abteilungen