Bauaufsicht


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde.

Den für Ihr Gebiet/für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.

Zuständige Abteilungen