Bauaufsicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge

Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde.

Den für Ihr Gebiet/für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.

Zuständige Abteilungen