Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

Für Einwohner*innen der Stadt Neustadt a. Rbge ist die Stadt Neustadt a. Rbge. im Auftrag der Region Hannover zuständig.

Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Soziales - Sachgebiet Sozialhilfe und Asyl.

Zuständige Abteilungen