- Rathaus
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihrer Baumaßnahme vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden städtebaulichen Planungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können. Zudem erhält die Bauherrin oder der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.
Grundsätzlich können Bauherrinnen und Bauherrn eine Bauvoranfrage stellen. Wenn aber die untere Bauaufsichtsbehörde für die Bauvoranfrage die Erstellung der Bauvorlagen durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser für erforderlich erachtet, dann ist eine solche Person erforderlich.
Zur Bauvoranfrage gehören die Bauvorlagen, die für die Beurteilung der Bauvoranfrage erforderlich sind. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Die erforderlichen Unterlagen sowie die Vorgaben für die Dateien ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeFür den Antrag auf Vorbescheid müssen Sie grundsätzlich auch den amtlichen Vordruck verwenden.
Im Antrag muss die vorab zu prüfende Einzelfrage und das Vorhaben konkret beschrieben sein. Hierzu ist es in jedem Fall notwendig, einen Lageplan oder einen Auszug aus der Flurkarte beizufügen. Je nach Fragestellung sind weitere Bauunterlagen vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: Neinunter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum an die im Bauvorbescheid getroffenen Aussagen.
Eine Verlängerung des Bauv orbescheides ist auf Antrag möglich.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am RübenbergeNBauO 2012
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Neustadt am Rübenberge
Bei der Stadt Neustadt a. Rbge. gibt es eine eigene Bauaufsichtsbehörde, die für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig ist.
Den für Ihr Gebiet zuständigen Sachbearbeiter können die dem unten abzurufenden Plan entnehmen.