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FNP-Änderung Nr. 36 "Neubauvorhaben Friedrich-Loeffler-Institut", Stadtteil Kernstadt/Mecklenhorst
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) in Mecklenhorst.
Der Bebauungsplan Nr. 164 wurde im Parallelverfahren aufgestellt. Alle Gutachten und weitere umweltbezogene Informationen sind auf der Seite des Bebauungsplanes Nr. 164 eingestellt.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 05.05.2014 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 21.05.2014 bis 04.06.2014 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
| 29.08.2016 bis 29.09.2014 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
| 08.06.2017 | Feststellungsbeschluss |
| 13.09.2017 | Genehmigung durch die Region Hannover (AZ: 61.03-21101-36/12-1/17) |
| 09.10.2017 | Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB |
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