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Bebauungsplan Nr. 171 Hüttengelände Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 171 "Hüttengelände"
Stadtteil KERNSTADT
Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind die Revitalisierung einer Industriebrache mit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Wohnungsangebote zur Deckung des Bedarfes an Wohnbauland unter Sicherung von gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen. Weiterhin sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte mit Familienzentrum, für einen Lebensmitteleinzelhandelsmarkt und ergänzende Dienstleistungsbetriebe zur wohnortnahen Versorgung sowie für eine Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets zur Erhaltung und Schaffung von Grünstrukturen in zentraler Lage der westlichen Kernstadt unter Berücksichtigung der erforderlichen Bodensanierung geschaffen werden.
Die Stadt Neustadt a. Rbge. führt parallel die 50. Änderung des Flächennutzungsplans "Hüttengelände", Kernstadt, durch.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 02.03.2026 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 09.03.2026 bis 27.03.2026 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
| 06.03.2026 bis 13.04.2026 | Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
| Beteiligung der Behörden Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB |
Planungsunterlagen
Ansprechperson
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