
- Rathaus
- Bürgerportal
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
- Arbeiten in Neustadt
Neustadt am Rübenberge hat mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Diese erfolgt auf Grundlage des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) in Verbindung mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG). Das NKlimaG verpflichtet Mittelzentren in Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan nach Maßgabe des WPG vorzulegen. Die Stadt Neustadt am Rübenberge ist gemäß Landes-Raumordnungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen und somit zur Durchführung der Wärmeplanung verpflichtet. Mit der fachlichen Umsetzung wurden die Wärmeschmiede GmbH sowie die Stadtwerke Neustadt a. Rbge. GmbH beauftragt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen soll. Im Rahmen einer Bestands- und Potenzialanalyse werden die aktuelle Wärmeversorgungssituation sowie vorhandene lokale Potenziale im Stadtgebiet erfasst und ausgewertet. Darauf aufbauend wird ein klimaneutrales Zukunftsszenario entwickelt und eine darauf abgestimmte Wärmewendestrategie erarbeitet. Ziel ist es, ein umsetzbares und wirtschaftlich tragfähiges Konzept für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt zu entwickeln.
