Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Hundesteuer: Stadt kontrolliert ab sofort verstärkt


Aktuell sind bei der Stadt insgesamt 3.649 Hunde angemeldet. Erfahrungen aus anderen Kommunen – etwa aus Osnabrück, Seelze und Garbsen – zeigen, dass es trotz zahlreicher ordnungsgemäß angemeldeter Tiere immer noch Hunde gibt, die nicht gemeldet wurden, um die Hundesteuer zu umgehen. Auch für Neustadt am Rübenberge wird davon ausgegangen, dass eine größere Anzahl nicht angemeldeter Hunde im Stadtgebiet gehalten wird.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Halten eines Hundes innerhalb einer Woche nach der Anschaffung oder nach einem Zuzug schriftlich anzuzeigen ist. Gleiches gilt bei Abmeldung, etwa wenn ein Hund veräußert, verstorben oder abhandengekommen ist oder wenn die Halterin bzw. der Halter aus Neustadt wegzieht. Auch eine Online-Anmeldung oder -Abmeldung über die Homepage der Stadt ist möglich.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Nichtanmeldung eines Hundes kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 9 der Hundesteuersatzung). Zusätzlich wird in solchen Fällen die Hundesteuer rückwirkend für bis zu vier Jahre erhoben.

Diensthunde und anerkannte Assistenzhunde können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Steuerpflicht befreit werden.

Für dieses Jahr sind verstärkte Kontrollen vorgesehen, das Ziel der Überprüfungen ist es, mehr Steuergerechtigkeit herzustellen und die ehrlichen Hundehalterinnen und Hundehalter zu entlasten.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge, Fachbereich Finanzen, gern zur Verfügung.