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Mikroförderung
Bis zu 2.500 Euro für Engagement vor Ort
Das Land Niedersachsen setzt seine Mikroförderung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement fort. Ab dem 1. September 2026 können wieder Anträge gestellt werden, um kleinere Projekte und Vorhaben mit Beträgen zwischen 100 und 2.500 Euro zu fördern. Insgesamt stehen für das Landesprogramm rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Bürgermeister Dominic Herbst begrüßt die Fortsetzung des Programms und ermutigt die zahlreichen Engagierten in Neustadt am Rübenberge, die Fördermöglichkeit zu nutzen: „Viele gute Ideen brauchen ehrenamtliches Engagement und manchmal reicht dann auch schon eine kleine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung. Deshalb freue ich mich, dass das Land die Mikroförderung fortsetzt. Ich möchte unsere Vereine, darunter unsere zahlreichen Sport-, Schützen- und Kulturvereine, Initiativen und ebenso ehrenamtlich engagierte Privatpersonen ermutigen, diese Fördermöglichkeit für sich zu prüfen.“
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum ehrenamtlich Engagierter. So können neben Vereinen auch einzelne Privatpersonen einen Antrag stellen, wenn sie sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren. Darüber hinaus sind gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen sowie Kirchen und Glaubensgemeinschaften antragsberechtigt. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Niedersachsen liegt oder das geplante Projekt einen klaren Bezug zu Niedersachsen hat. Kommunen selbst sind nicht antragsberechtigt. Feuerwehren können Anträge über ihre Fördervereine stellen.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind notwendige und angemessene Ausgaben, die unmittelbar mit dem jeweiligen Projekt zusammenhängen. Dazu können unter anderem Materialien und Verbrauchsmittel, Ausstattungsgegenstände, externe Raummieten, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Reisekosten gehören. Die Gesamtausgaben eines Vorhabens dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten.
Die Förderung beträgt mindestens 100 und höchstens 2.500 Euro pro Projekt. Pro Kalenderjahr ist grundsätzlich nur ein Antrag je Träger und Projektzweck möglich. Wichtig ist außerdem, dass der Antrag vor Beginn des Projekts gestellt wird, denn eine rückwirkende Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist ausgeschlossen.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen (LAGFA). Nach der Förderzusage werden zunächst 50 Prozent der bewilligten Summe ausgezahlt, die zweite Hälfte folgt nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Interessierte können sich bereits vor dem Start der neuen Förderrunde informieren. Die LAGFA bietet im August mehrere digitale Informationsabende zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung an.
Weitere Informationen und Antragstellung:

