Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß
© Stadt Neustadt/Mirko Bartels

Öffentliche Auslegung des kommunalen Wärmeplans startet am 5. Oktober


Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das jede Kommune erstellen muss. Die gesetzliche Verpflichtung beinhaltet ebenso eine einmonatige öffentliche Auslegung des Berichtentwurfs. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 der Auslegung dieses Entwurfs zugestimmt und somit die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans liegt in der Zeit vom

5. Oktober 2026 bis einschließlich 8. November 2026

im Rathaus der Stadt Neustadt a. Rbge., An der Stadtmauer 1, 31535 Neustadt a. Rbge., während der Öffnungszeiten (Mo - Mi 8 - 16 Uhr,  Do 8 - 18 Uhr,  Fr 8 - 12 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen stehen darüber hinaus auf der städtischen Internetseite und unter folgendem Link zur Verfügung: neustadt-a-rbge.de/kwp

Stellungnahmen können bis zum 16. November 2026 schriftlich (postalisch an Fachdienst IT, Projektentwicklung und Klimaschutz oder elektronisch an klimaschutz@neustadt-a-rbge.de) bei der Stadt Neustadt a. Rbge. abgegeben werden. 

Der Wärmeplan skizziert den Pfad zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Dies geschieht in einem Stufenmodell: Zuerst wurde eine Bestandsaufnahme der Wärmeversorgung vor Ort durchgeführt. Anschließend wurden Potenziale für die Wärmeerzeugung aus lokalen erneuerbaren Energien identifiziert. Basierend auf diesen Ergebnissen wurde ein Zukunftsszenario entwickelt, bei dem die Wärmeversorgung klimaneutral erfolgt. Abschließend wurden Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsszenarios erarbeitet.

Der im Anschluss an diese Auslegung beschlossene Wärmeplan hat jedoch keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Er stellt insbesondere keine verbindliche Festlegung dar, dass ein Grundstück künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden muss oder ausschließlich über eine bestimmte Wärmeversorgungsart versorgt werden darf. Der kommunale Wärmeplan ist ausschließlich ein strategisches Instrument, dass das Grundgerüst für die Planungen hin zu einer CO2-neutralen Wärmeversorgung der Kommune darlegen soll.